Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen zu einer Genossenschaft? Sie möchten wissen, was eine Genossenschaft genau ist und welchen Zweck sie erfüllt?
Lesen Sie sich hier die wichtigsten Fragen und Antworten durch. Und sollten Sie trotzdem noch Informationen benötigen stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich, telefonisch oder auch per E-Mail zur Verfügung.
Allgemein betrachtet sind Genossenschaften von ihrem Förderzweck her mitgliedernützliche Einrichtungen. Sie sind politisch unabhängig und streben ihre Ziele durch Selbsthilfe und Selbstverwaltung an.
Wohnungsgenossenschaften verfolgen den Zweck, ihren Mitgliedern gesunde, sichere und sozial verantwortbare Wohnungen für eine dauerhafte Nutzung zur Verfügung zu stellen.
In Deutschland gibt es heute rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften, die über einen Bestand von mehr als zwei Millionen Wohnungen verfügen.
Die Wohnungs-Genossenschaft Köln 1896 eG wurde, wie in der Bezeichnung erkennbar, im Jahre 1896 gegründet. Sie besitzt heute 2.040 Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen Köln.
Mit der Mitgliedschaft erwirbt man eine Teilhaberschaft an der Genossenschaft. Man erhält Rechte, muss aber auch Pflichten tragen. Die Rechte beinhalten den Anspruch auf die Mitgliederförderung durch die Überlassung einer Wohnung, soweit diese zur Verfügung steht und das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied hat einen Anspruch auf Dividende entsprechend der Höhe seiner eingezahlten Anteile. Voraussetzung dafür ist die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung über die Ausschüttung von Dividenden.
Die übernommenen Pflichten beziehen sich auf die Übernahme von Geschäftsanteilen, deren Höhe in der Satzung geregelt ist, die Teilnahme an möglichen Verlusten sowie die Erhaltung des genossenschaftlichen Eigentums. Ein Genossenschaftsmitglied, welches die überlassene Wohnung und das Umfeld der Wohnung schädigt, verstößt gegen die Satzung und mindert dadurch seine eigenen Anteile an der Genossenschaft. Ein solches Mitglied kann ausgeschlossen werden.
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 1 Jahr zum Schluss eines Jahres gekündigt werden. Danach werden die Mitgliedsanteile in voller Höhe zurückgezahlt, sofern keine Forderungen der Genossenschaft bestehen.
Der Mietvertrag heißt in der Genossenschaft Dauernutzungsvertrag. Der Begriff "Dauernutzung" beschreibt, dass die Genossenschaft grundsätzlich auf die Möglichkeit der Kündigung einer Wohnung verzichtet, soweit der Mieter seine Vertragspflichten erfüllt.
Eigenbedarfskündigungen, Mietspekulationen und Vermieterwillkür gibt es in einer Genossenschaft nicht!
Der Dauernutzungsvertrag wird in der Regel vor Mietbeginn verschickt. Es handelt sich um einen Formular-Vertrag des Verbandes der Wohnungswirtschaft. In diesem Vertrag gibt es keine Regelungen, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Sollte die angemietete Wohnung später zu klein werden, weil Sie Familienzuwachs bekommen oder Sie möchten den Stadtteil wechseln, besteht die Möglichkeit des Tausches von Wohnungen. Die Genossenschaft wird versuchen, Ihnen unbürokratisch eine andere Wohnung aus dem Bestand zu vermitteln.
Ihre Mitgliedsanteile können auch an Ihre Kinder übertragen werden, falls Sie im Alter aus der Genossenschaftswohnung ausziehen müssen. Also kann auch die nächste Generation von der Genossenschaft profitieren.
Die Wohnungen der Genossenschaft verteilen sich über das gesamte Kölner Stadtgebiet und noch darüber hinaus.
Stadtteil | Anzahl |
Deutz | 891 |
Innenstadt | 31 |
Poll | 73 |
Humboldt-Gremberg | 354 |
Vingst | 39 |
Mülheim | 182 |
Ehrenfeld | 429 |
Seeberg | 146 |
Klettenberg | 9 |